Über Rechtsanwältin Dr. Marilla Reich

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, vermuteter Behandlungsfehler, Schaden im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung, Schmerzensgeldansprüche allgemein --- Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich und führt nicht zu einer Beauftragung. Es stehen dafür alle auf dieser Website angebotenen Wege offen. Der Umfang eines evtl. Auftrages kann dann im Gespräch bestimmt werden. Dabei wird selbstverständlich auch immer der Kostenfaktor berücksichtigt. Ganz überwiegend werden im Arzthaftungsrecht Patienten vertreten, Ärzte nur in Ausnahmefällen. Größere Entfernungen zur Kanzlei müssen kein Hindernis sein. Ein persönliches Gespräch ist normalerweise frühestens dann erforderlich, wenn sich bei der Sachverhaltsaufklärung ein Behandlungsfehler bestätigt hat und absehbar ist, dass dadurch ein Schaden entstanden ist. Sehr oft gelingt die gesamte Mandatsabwicklung ohne persönliches Gespräch. Ausführliche Telefonate sind oft deutlich effektiver.

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